Vincency UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführung Michael Kaiser und Lukas Schwarz (nachfolgend „Betreiber“). Anschrift, Registergericht, HRB-Nummer und USt-IdNr. sind dem Impressum zu entnehmen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme natürlicher Personen („Tester“) am Bewertungs- und Testerprogramm des Betreibers.
(2) Der Betreiber vermittelt Testern Aufträge („Testaufträge“), im Rahmen derer Tester Produkte, Dienstleistungen, Betriebe, Orte, Inhalte oder Angebote von Partnerunternehmen tatsächlich nutzen, besuchen, ansehen oder sich sonst mit ihnen befassen und anschließend eine eigene, wahrheitsgemäße Bewertung auf einer Bewertungs- oder Social-Media-Plattform veröffentlichen.
(3) Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen der Plattform des Betreibers. Bei Widersprüchen gehen diese AGB für das Vertragsverhältnis über Testaufträge vor.
(4) Gegenstand der Vergütung ist ausschließlich der Aufwand des Testers für die Befassung mit dem Bewertungsgegenstand und die Erstellung der Bewertung. Die Vergütung ist nicht an ein bestimmtes Bewertungsergebnis, eine bestimmte Sternezahl oder einen bestimmten Tenor gekoppelt. Eine Vergütung entfällt nicht dadurch, dass die Bewertung negativ oder kritisch ausfällt.
§ 2 Voraussetzung: tatsächliche eigene Befassung
(1) Tester dürfen eine Bewertung nur abgeben, wenn sie sich tatsächlich und persönlich mit dem Bewertungsgegenstand befasst haben. Je nach Art des Auftrags bedeutet dies insbesondere: Nutzung des Produkts, Inanspruchnahme der Dienstleistung, Besuch des Ortes oder Betriebs, vollständiges oder wesentliches Ansehen eines Inhalts oder eine sonstige eigene, unmittelbare Erfahrung mit dem Bewertungsgegenstand.
(2) Eine gesetzliche Mindestdauer der Befassung besteht nicht. Die Befassung muss jedoch nach Art und Umfang ausreichend sein, um sich ein eigenes Urteil bilden zu können. Der Tester beurteilt dies eigenverantwortlich und versichert dies mit Annahme des Testauftrags.
(3) Bewertungen ohne tatsächliche eigene Befassung sind unzulässig. Sie werden nicht vergütet; bereits gezahlte Vergütung ist zurückzuerstatten.
§ 3 Inhaltliche Verifikation
(1) Die Bewertung muss mindestens ein konkretes, erfahrungsbezogenes Detail enthalten, das sich nicht allein aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Website, Produktbeschreibung, Profilangaben) ableiten lässt. Beispiele: eine konkrete Beobachtung vor Ort, ein bestimmter Ablauf, eine konkrete inhaltliche Aussage des bewerteten Inhalts.
(2) Rein generische Bewertungen ohne erkennbaren Erfahrungsbezug (etwa „sehr gut“ oder „kann ich empfehlen“ ohne weitere Angaben) erfüllen die Anforderungen nicht und werden nicht vergütet.
(3) Der Betreiber überprüft die Einhaltung der §§ 2 bis 4 stichprobenartig. Der Betreiber kann hierzu vom Tester eine kurze Rückfrage zur Erfahrung stellen; der Tester ist zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet.
§ 4 Kennzeichnungspflicht
(1) Der Tester ist verpflichtet, in jeder im Rahmen eines Testauftrags veröffentlichten Bewertung offenzulegen, dass sie im Rahmen eines vergüteten Programms entstanden ist. Die Kennzeichnung muss klar erkennbar und ohne weiteres wahrnehmbar sein.
(2) Die konkret zu verwendende Kennzeichnung wird dem Tester im jeweiligen Testauftrag vorgegeben. Es gilt gestaffelt:
- a) Bei Bewertungsplattformen (z. B. Google, Trustpilot, Booking.com): Hinweis auf die Vergütung innerhalb des Bewertungstextes oder über die plattformeigene Kennzeichnungsfunktion, sofern vorhanden.
- b) Bei Social-Media-Beiträgen (z. B. YouTube, Instagram, TikTok): zusätzlich Kennzeichnung als Werbung nach § 5a Abs. 4 UWG sowie den medienrechtlichen Vorgaben, in der Regel durch die Angabe „Werbung“ oder „Anzeige“ zu Beginn des Beitrags.
(3) Der Tester darf die Kennzeichnung weder weglassen noch verstecken noch nachträglich entfernen. Weisungen von Partnerunternehmen, die Kennzeichnung zu unterlassen, sind unbeachtlich und dem Betreiber zu melden.
(4) Der Betreiber kontrolliert die Kennzeichnung stichprobenartig und stellt Testern Standardformulierungen zur Verfügung.
§ 5 Weitere Pflichten des Testers
(1) Untersagt sind insbesondere:
- unwahre Tatsachenbehauptungen über den Bewertungsgegenstand,
- die Abgabe mehrerer Bewertungen zum selben Gegenstand über verschiedene Konten oder Identitäten,
- die inhaltliche Gestaltung der Bewertung nach Vorgabe des Partnerunternehmens,
- die Verwendung automatisierter Systeme, fremder oder erfundener Identitäten,
- beleidigende, diskriminierende oder rechtsverletzende Inhalte.
(2) Der Tester hat die Nutzungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Bewertungs- bzw. Social-Media-Plattform eigenverantwortlich einzuhalten.
(3) Der Tester ist in der Bewertung seines Erlebnisses frei. Eine Verpflichtung zu einer positiven Darstellung besteht nicht und darf ihm nicht auferlegt werden.
§ 6 Nachweis der Veröffentlichung
(1) Nach Veröffentlichung übermittelt der Tester dem Betreiber einen Screenshot oder einen Link, aus dem die veröffentlichte Bewertung einschließlich Kennzeichnung ersichtlich ist.
(2) Der Nachweis nach Absatz 1 belegt die Veröffentlichung, nicht die tatsächliche Befassung; die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 bleiben davon unberührt.
§ 7 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Testauftrag und wird vor Annahme angezeigt. Sie bemisst sich nach Art und Umfang des Aufwands.
(2) Der Vergütungsanspruch entsteht, wenn die Voraussetzungen der §§ 2 bis 6 erfüllt sind. Er besteht unabhängig vom Inhalt und vom Ergebnis der Bewertung.
(3) Kein Vergütungsanspruch besteht, wenn die Bewertung gegen diese Bedingungen verstößt oder aus vom Tester zu vertretenden Gründen von der Plattform entfernt wird.
(4) Sofern das Partnerunternehmen das Produkt stellt oder den Kaufpreis erstattet, wird dies im Testauftrag gesondert ausgewiesen.
(5) Die Versteuerung der Vergütung obliegt dem Tester. Die Teilnahme begründet kein Arbeits-, Dienst- oder Anstellungsverhältnis; der Tester wird nicht in die Arbeitsorganisation des Betreibers eingegliedert und unterliegt keinen Weisungen zu Zeit, Ort oder Inhalt der Bewertung.
§ 8 Rechte an Inhalten
(1) Der Tester bleibt Urheber seiner Bewertung.
(2) Der Tester räumt dem Betreiber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die eingereichten Nachweise zum Zweck der Prüfung, Dokumentation und Abrechnung zu speichern und gegenüber dem jeweiligen Partnerunternehmen sowie gegenüber Behörden und Gerichten zu verwenden.
§ 9 Verstöße und Folgen
(1) Bei Verstößen gegen §§ 2 bis 5 kann der Betreiber die Vergütung verweigern, bereits gezahlte Vergütung zurückfordern und den Tester vom Programm ausschließen.
(2) Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Laufzeit und Beendigung
(1) Die Teilnahme ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendbar. Bereits angenommene Testaufträge sind abzuwickeln oder zurückzugeben.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Haftung
(1) Der Tester haftet für die Richtigkeit seiner Angaben nach §§ 2, 3 und 6 sowie für die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht nach § 4.
(2) Die Haftung des Betreibers ist für einfache Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Änderungen der Bedingungen
(1) Der Betreiber kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Tester mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Tester nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs kann jede Partei die Teilnahme beenden.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Tester seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Zur Teilnahme berechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
